Auftrag eines Mieters an Legal-Tech-Plattform, die Mietpreisbremse durchzusetzen, ist nach RDG keine vergütungspflichtige Inkassodienstleistung

Kategorie: Recht | 4. Mai 2020

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Rückforderung einer von einem Mieter an seine Vermieterin unter Vorbehalt gezahlten überhöhten Miete nicht mehr als „eigenständige“ Inkassodienstleistung im Sinne der aktuellen Fassung des RDG bewertet werden könne, wenn der Auftrag des Mieters an die für ihn handelnde Legal-Tech-Plattform darüber hinausgehend gelautet habe, für ihn die „Mietpreisbremse“ bei der Vermieterin durchzusetzen und die im Wohnungsmietvertrag vereinbarte Miete auf das höchstzulässige Maß herabzusetzen (Az. 64 S 95/19).

Weitere Informationen: Auftrag eines Mieters an Legal-Tech-Plattform, die Mietpreisbremse durchzusetzen, ist nach RDG keine vergütungspflichtige Inkassodienstleistung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen . . . ...

Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien . . . ... [weiterlesen]

Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung . . . ...

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung . . . ... [weiterlesen]

Archiv