Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnlichen Belastungen

Kategorie: Steuern | 21. August 2020

Das FG Niedersachsen hat – soweit ersichtlich als erstes FG – entschieden, dass Aufwendungen für eine sog. Tomatis-Therapie nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG abzugsfähig sind (Az. 9 K 182/19).

Weitere Informationen: Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnlichen Belastungen

Quelle: www.datev.de

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