"Augen auf" beim Autokauf in anderen EU-Mitgliedstaaten
Kategorie: Recht | 20. März 2019
Wer ein Fahrzeug von einem in Bulgarien ansässigen Verkäufer erwirbt, kann Ansprüche wegen eines angeblichen Betruges über Mängel des Fahrzeugs nicht vor deutschen Gerichten geltend machen, das hat des OLG Celle entschieden (Az. 7 U 102/18).
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Quelle: www.datev.de