Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden

Kategorie: Recht | 5. Februar 2020

Nach dem Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge durch das BMAS für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sie gelten dann nicht nur für die Tarifvertragsparteien und ihre Mitglieder, sondern auch darüber hinaus. Jedoch ergibt sich aus der in Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie kein Recht darauf, dass ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. So das BVerfG (Az. 1 BvR 4/17).

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Quelle: www.datev.de

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