Aus Rumänien angeworbene Betreuungskräfte können bei Vermittlerfirma sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein

Kategorie: Recht | 6. August 2020

Aus Rumänien angeworbene Betreuungskräfte, die an private Haushalte vermittelt werden, können bei der Firma, die die Vermittlung vornimmt, abhängig beschäftigt sein. Das entschied das SG Stuttgart (Az. S 20 R 1628/15).

Weitere Informationen: Aus Rumänien angeworbene Betreuungskräfte können bei Vermittlerfirma sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein

Quelle: www.datev.de

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