Ausbildung zur Erzieherin: Kindergeldanspruch endet nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung

Kategorie: Steuern | 2. Juli 2018

Absolviert ein Kind eine Ausbildung zur Erzieherin, endet der Kindergeldanspruch nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung. Das entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 10 K 112/18).

Weitere Informationen: Ausbildung zur Erzieherin: Kindergeldanspruch endet nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung

Quelle: www.datev.de

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