Ausbildungsförderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu erbringenden Leistungsanforderungen

Kategorie: Steuern und Recht | 6. März 2023

Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem BAföG über das 4. Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn das Nichtbestehen von Leistungsanforderungen erstmals zu einer aus studienorganisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt. So das BVerwG (Az. 5 C 6.21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Löschungsanspruch gegen „Facebook“ . . .

Wird ein Nutzerkonto bei „Facebook“ ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt, . . . ... [weiterlesen]

Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen . . .

Das OLG Köln hatte über vier Verfahren zu entscheiden, in . . . ... [weiterlesen]

Archiv