Ausbildungsunterhalt – BaföG-Amt-Vorschuss

Kategorie: Recht | 7. Februar 2018

Kinder haben gegen ihre Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2 BGB). Wenn das BAföG-Amt in Vorschuss geht, kann es sich das Geld später von den Eltern wiederholen. So entschied das OLG Oldenburg (Az. 4 UF 135/17).

Weitere Informationen: Ausbildungsunterhalt – BaföG-Amt-Vorschuss

Quelle: www.datev.de

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