Ausgleichsleistungen wegen großer Flugverspätung auch bei "wet lease" gegenüber erstgebuchter Fluggesellschaft

Kategorie: Recht | 4. Juli 2018

Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen zustehenden Ausgleichsleistung nicht diejenige Fluggesellschaft verpflichtet, die das verwendete Flugzeug samt Besatzung vermietet hat, sondern diejenige, die entschieden hat, den Flug durchzuführen. So entschied der EuGH (Rs. C-532/17).

Weitere Informationen: Ausgleichsleistungen wegen großer Flugverspätung auch bei "wet lease" gegenüber erstgebuchter Fluggesellschaft

Quelle: www.datev.de

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