Ausgleichszahlung bei verspäteten oder annullierten Flügen ist nach Luftlinienentfernung zu berechnen

Kategorie: Recht | 7. September 2017

Laut EuGH ist der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen Verspätung eines Flugs mit Anschlussflügen zu zahlen ist, nicht nach der tatsächlich zurückgelegten Flugstrecke, sondern nach der Luftlinienentfernung zwischen dem Startflughafen und dem Zielflughafen zu berechnen (Az. C-559/16).

Weitere Informationen: Ausgleichszahlung bei verspäteten oder annullierten Flügen ist nach Luftlinienentfernung zu berechnen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BMF-Entwurf zu Bildungsleistungen: Experten und DStV . . . ...

Seit dem 01.01.2025 gelten für die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen neue . . . ... [weiterlesen]

Synchrone Duplex-Garagen: Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Warnhinweise . . .

Das AG München entschied, dass der Mieter eines Duplex-Stellplatzes einen . . . ... [weiterlesen]

Archiv