Ausgleichszahlung bei verspäteten oder annullierten Flügen ist nach Luftlinienentfernung zu berechnen
Kategorie: Recht | 7. September 2017
Laut EuGH ist der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen Verspätung eines Flugs mit Anschlussflügen zu zahlen ist, nicht nach der tatsächlich zurückgelegten Flugstrecke, sondern nach der Luftlinienentfernung zwischen dem Startflughafen und dem Zielflughafen zu berechnen (Az. C-559/16).
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Quelle: www.datev.de