Ausgleichszahlung bei verspäteten oder annullierten Flügen ist nach Luftlinienentfernung zu berechnen

Kategorie: Recht | 7. September 2017

Laut EuGH ist der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen Verspätung eines Flugs mit Anschlussflügen zu zahlen ist, nicht nach der tatsächlich zurückgelegten Flugstrecke, sondern nach der Luftlinienentfernung zwischen dem Startflughafen und dem Zielflughafen zu berechnen (Az. C-559/16).

Weitere Informationen: Ausgleichszahlung bei verspäteten oder annullierten Flügen ist nach Luftlinienentfernung zu berechnen

Quelle: www.datev.de

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