Ausgleichszahlungen für Reisende auch bei "Wilden Streiks"

Kategorie: Recht | 17. April 2018

Ein „wilder Streik“ des Flugpersonals, der auf die überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt lt. EuGH keinen „außergewöhnlichen Umstand“ dar, der es der Fluggesellschaft erlaubt, sich von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu befreien (Rs. C-195/17 u. a.).

Weitere Informationen: Ausgleichszahlungen für Reisende auch bei "Wilden Streiks"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zuständigkeitsstreitwerte: Anwaltliche Vertretung darf nicht auf . . . ...

Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig . . . ... [weiterlesen]

BGH zur Bedeutung der Angabe von . . . ...

Der BGH hat entschieden, dass im Bereich des Kaufs von . . . ... [weiterlesen]

Archiv