Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz
Kategorie: Recht | 25. Juni 2020
Das BAG entschied, dass das Auskunftsrecht nach dem Entgelttransparenzgesetz auch für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gilt (Az. 8 AZR 145/19).
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Quelle: www.datev.de