Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen
Kategorie: Recht | 14. März 2018
Internetportale müssen dem Land Berlin anonyme Inserate zu Ferienwohnungen offenlegen. Die deutsche Niederlassung einer weltweiten Online-Plattform ist aber die falsche Adressatin eines Auskunftsverlangens. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 6 K 676.17).
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Quelle: www.datev.de