Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

Kategorie: Recht | 14. März 2018

Internetportale müssen dem Land Berlin anonyme Inserate zu Ferienwohnungen offenlegen. Die deutsche Niederlassung einer weltweiten Online-Plattform ist aber die falsche Adressatin eines Auskunftsverlangens. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 6 K 676.17).

Weitere Informationen: Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Streit um Blumenkästen am Balkon . . .

Eine WEG kann beschließen, dass Blumenkästen auf der Innenseite des . . . ... [weiterlesen]

Verbandsklage gegen „X“ eingereicht . . .

Am KG Berlin wurde eine Klage der niederländischen gemeinnützigen Stiftung . . . ... [weiterlesen]

Archiv