Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google ("Recht auf Vergessenwerden")

Kategorie: Recht | 27. Juli 2020

Gegenüber Suchmaschinen-Betreibern gibt es kein automatisches „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet. Ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen, ist lt. BGH immer im Einzelfall zu entscheiden. Was passieren soll, wenn umstritten ist, ob die verlinkte Berichterstattung wahr oder falsch ist und ob „thumbnails“ in der Trefferliste zum Inhalt des Artikels passen, hat der BGH dem EuGH zur Klärung vorgelegt (Az. VI ZR 405/18, VI ZR 476/18).

Weitere Informationen: Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google ("Recht auf Vergessenwerden")

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen / . . . ...

Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten . . . ... [weiterlesen]

Was ist Aufwand, was Investition? Der . . . ...

Der DStV hat das BMF-Entwurfsschreiben zur Abgrenzung von Aufwendungen bei . . . ... [weiterlesen]

Archiv