Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google ("Recht auf Vergessenwerden")

Kategorie: Recht | 27. Juli 2020

Gegenüber Suchmaschinen-Betreibern gibt es kein automatisches „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet. Ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen, ist lt. BGH immer im Einzelfall zu entscheiden. Was passieren soll, wenn umstritten ist, ob die verlinkte Berichterstattung wahr oder falsch ist und ob „thumbnails“ in der Trefferliste zum Inhalt des Artikels passen, hat der BGH dem EuGH zur Klärung vorgelegt (Az. VI ZR 405/18, VI ZR 476/18).

Weitere Informationen: Auslistungsbegehren gegen den Internet-Suchdienst von Google ("Recht auf Vergessenwerden")

Quelle: www.datev.de

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