Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen Steuerberater
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Dezember 2022
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe einem Steuerberater eine Ausnahmegenehmigung dafür erteilen muss, dass dieser seine weitere, ca. 40 km von seiner beruflichen Niederlassung entfernte Beratungsstelle ohne einen anderen Steuerberater als Leiter betreiben darf (Az. 4 A 2856/18).
Quelle: www.datev.de