Ausnahmegenehmigung für hauptamtliches Bürgermeisteramt der Stadt Oberhof

Kategorie: Recht | 12. Februar 2018

Das VG Meiningen hat dem Antrag der Stadt Oberhof stattgegeben, nicht einen ehrenamtlichen, sondern einen hauptamtlichen Bürgermeister wählen zu dürfen. Die Gemeinde sei ein Wintersportzentrum mit regionaler, überregionaler und internationaler Bedeutung, so dass es eines insbesondere zeitlich umfänglich zur Verfügung stehenden Vertreters der Stadt bedürfe (Az. 2 E 172/18 Me).

Weitere Informationen: Ausnahmegenehmigung für hauptamtliches Bürgermeisteramt der Stadt Oberhof

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Betriebsratswahl – aktives Wahlrecht von Führungskräften . . . ...

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei . . . ... [weiterlesen]

Gebrauchtwagenkauf: Fahrzeugbrief nicht in jedem Fall . . . ...

Legt beim Gebrauchtwagenkauf der Verkäufer den Fahrzeugbrief vor, so kann . . . ... [weiterlesen]

Archiv