Ausschankplan bei Hochzeitsfeier ist verbindlich
Kategorie: Recht | 30. Januar 2020
Das AG Frankfurt entschied, dass die Gastgeber einer Hochzeitsfeier für das Servieren von Getränken an ihre Gäste selbst nicht zahlen müssen, wenn zuvor mit dem Gastronomiebetrieb vereinbart worden war, dass nur bestimmte Spirituosen/Getränke angeboten werden sollen und die ausgeschenkten hiervon nicht umfasst sind (Az. 31 C 376/19 (23)).
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Quelle: www.datev.de