Ausschluss eines erheblich vorbestraften Feuerwehrmannes aus der Freiwilligen Feuerwehr voraussichtlich rechtens
Kategorie: Recht | 22. Januar 2020
Das VG Aachen hat den Antrag eines erheblich vorbestraften Feuerwehrmannes gegen den Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr abgelehnt. Die Behörde habe von den vermehrten strafgerichtlichen Verurteilungen des Antragstellers auf dessen fehlende charakterliche Eignung schließen dürfen (Az. 1 L 13/20).
Weitere Informationen: Ausschluss eines erheblich vorbestraften Feuerwehrmannes aus der Freiwilligen Feuerwehr voraussichtlich rechtens
Quelle: www.datev.de