Ausschluss von der Stadtratssitzung

Kategorie: Recht | 5. September 2017

Das VG Trier hat die im vorangegangenen Eilverfahren vertretene Auffassung, dass der gegenüber einem Nichtratsmitglied ausgesprochene Ausschluss von der Teilnahme an der Stadtratssitzung am 06.04.2017 und ein damit einhergehendes Hausverbot rechtmäßig gewesen sind, auch im Hauptsacheverfahren bestätigt (Az. 7 K 6162/17).

Weitere Informationen: Ausschluss von der Stadtratssitzung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kabinett beschließt Vorschlag zur Entlastung der . . . ...

Am 11.12.2024 hat das Kabinett dem vom BMWK vorgelegten Vorschlag . . . ... [weiterlesen]

Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in . . . ...

Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, . . . ... [weiterlesen]

Archiv