Ausschluss von der Stadtratssitzung
Kategorie: Recht | 5. September 2017
Das VG Trier hat die im vorangegangenen Eilverfahren vertretene Auffassung, dass der gegenüber einem Nichtratsmitglied ausgesprochene Ausschluss von der Teilnahme an der Stadtratssitzung am 06.04.2017 und ein damit einhergehendes Hausverbot rechtmäßig gewesen sind, auch im Hauptsacheverfahren bestätigt (Az. 7 K 6162/17).
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Quelle: www.datev.de