Ausschluss von Richtern im Entschädigungsverfahren bei Beteiligung an dem als überlang gerügten zugrundeliegenden Verfahren

Kategorie: Recht | 11. September 2017

In einem Entschädigungsrechtsstreit über die unangemessene Dauer eines gerichtlichen Verfahrens sind Richter bereits ausgeschlossen, wenn sie im als überlang gerügten Verfahren tatsächlich mit der Sache befasst waren. So entschied das BSG (Az. B 10 ÜG 1/16 R).

Weitere Informationen: Ausschluss von Richtern im Entschädigungsverfahren bei Beteiligung an dem als überlang gerügten zugrundeliegenden Verfahren

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

DStV zeigt klare Kante: EU-Mittel für . . . ...

In seiner Stellungnahme zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) fordert der DStV . . . ... [weiterlesen]

WPK: Bericht über die Sitzung am . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv