Ausschluss von Richtern im Entschädigungsverfahren bei Beteiligung an dem als überlang gerügten zugrundeliegenden Verfahren

Kategorie: Recht | 11. September 2017

In einem Entschädigungsrechtsstreit über die unangemessene Dauer eines gerichtlichen Verfahrens sind Richter bereits ausgeschlossen, wenn sie im als überlang gerügten Verfahren tatsächlich mit der Sache befasst waren. So entschied das BSG (Az. B 10 ÜG 1/16 R).

Weitere Informationen: Ausschluss von Richtern im Entschädigungsverfahren bei Beteiligung an dem als überlang gerügten zugrundeliegenden Verfahren

Quelle: www.datev.de

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