Ausschluss von Richtern im Entschädigungsverfahren bei Beteiligung an dem als überlang gerügten zugrundeliegenden Verfahren

Kategorie: Recht | 11. September 2017

In einem Entschädigungsrechtsstreit über die unangemessene Dauer eines gerichtlichen Verfahrens sind Richter bereits ausgeschlossen, wenn sie im als überlang gerügten Verfahren tatsächlich mit der Sache befasst waren. So entschied das BSG (Az. B 10 ÜG 1/16 R).

Weitere Informationen: Ausschluss von Richtern im Entschädigungsverfahren bei Beteiligung an dem als überlang gerügten zugrundeliegenden Verfahren

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Sicherungsverfügung für Dachfläche in Pirmasens rechtmäßig . . . ...

Das VG Neustadt hat die Klage gegen eine bauaufsichtliche Sicherungsverfügung . . . ... [weiterlesen]

Guidelines zur KI-Definition (AI Act) veröffentlicht . . .

Die EU-Kommission hat am 06.02.2025 Leitlinien veröffentlicht, die das Ziel . . . ... [weiterlesen]

Archiv