Außenbewirtschaftung des "Centrum" in Hannover-Linden nach 22.00 Uhr bleibt verboten
Kategorie: Recht | 1. September 2017
Der Betreiber der Gaststätte „Centrum“ hat keinen Erfolg mit seinem Eilantrag gegen die Sperrzeitanordnung der Stadt. Die ausgesprochene Anordnung sei jedoch geeignet, entscheidend zur Lärmminderung beizutragen, und verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. So entschied das VG Hannover (Az. 4 B 6199/17).
Weitere Informationen: Außenbewirtschaftung des "Centrum" in Hannover-Linden nach 22.00 Uhr bleibt verboten
Quelle: www.datev.de