Außenbewirtschaftung des "Centrum" in Hannover-Linden nach 22.00 Uhr bleibt verboten

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Der Betreiber der Gaststätte „Centrum“ hat keinen Erfolg mit seinem Eilantrag gegen die Sperrzeitanordnung der Stadt. Die ausgesprochene Anordnung sei jedoch geeignet, entscheidend zur Lärmminderung beizutragen, und verstoße nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. So entschied das VG Hannover (Az. 4 B 6199/17).

Weitere Informationen: Außenbewirtschaftung des "Centrum" in Hannover-Linden nach 22.00 Uhr bleibt verboten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung am 28. . . . ...

Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025. ... [weiterlesen]

Rentenpaket 2025 beschlossen . . .

Der Deutsche Bundestag hat heute das Rentenpaket 2025 beschlossen. Damit . . . ... [weiterlesen]

Archiv