Außereheliche Beziehung mit Folgen ist nicht immer ein Härtefall

Kategorie: Steuern und Recht | 8. April 2024

Das OLG Zweibrücken entschied, dass eine Ehefrau, die aufgrund einer außerehelichen Beziehung ein Kind erwartet, sich nicht wegen unzumutbarer Härte vor Ablauf des sog. Trennungsjahres scheiden lassen kann (Az. 2 WF 26/24).

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Quelle: www.datev.de

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