Außergewöhnlich schwere Unfallfolgen – Unfallopfer 400.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen
Kategorie: Recht | 7. Februar 2020
Das LG Frankenthal hat dem Opfer eines Verkehrsunfalls ein Schmerzensgeld i. H. v. 400.000 Euro zugesprochen. Damit hat das Gericht ein für die Verhältnisse in Deutschland auffallend hohes Schmerzensgeld ausgesprochen und dies mit den außergewöhnlich schweren Unfallfolgen für den Verletzten begründet (Az. 4 O 494/15).
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Quelle: www.datev.de