Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018

Kategorie: Steuern | 29. September 2017

Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2018 (Az. IV C 5 – S-2378 / 17 / 10001).

Weitere Informationen: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018

Quelle: www.datev.de

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