Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018

Kategorie: Steuern | 29. September 2017

Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2018 (Az. IV C 5 – S-2378 / 17 / 10001).

Weitere Informationen: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kabinett beschließt Vorschlag zur Entlastung der . . . ...

Am 11.12.2024 hat das Kabinett dem vom BMWK vorgelegten Vorschlag . . . ... [weiterlesen]

Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in . . . ...

Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, . . . ... [weiterlesen]

Archiv