Ausstellung von Plastinaten nur bei nachgewiesener Einwilligung

Kategorie: Recht | 14. September 2017

Laut VG Berlin verstößt das „Menschen Museum“ am Berliner Alexanderplatz nicht gegen das bestattungsrechtliche Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, wenn für jedes Exponat eine ausreichende Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegt (Az. VG 21 K 608.17).

Weitere Informationen: Ausstellung von Plastinaten nur bei nachgewiesener Einwilligung

Quelle: www.datev.de

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