Ausstellung von Plastinaten nur bei nachgewiesener Einwilligung

Kategorie: Recht | 14. September 2017

Laut VG Berlin verstößt das „Menschen Museum“ am Berliner Alexanderplatz nicht gegen das bestattungsrechtliche Verbot, Leichen öffentlich auszustellen, wenn für jedes Exponat eine ausreichende Einwilligungserklärung des Körperspenders vorliegt (Az. VG 21 K 608.17).

Weitere Informationen: Ausstellung von Plastinaten nur bei nachgewiesener Einwilligung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Rezessionsrisiko marginal gestiegen – positiv bei . . . ...

Die kurzfristigen Aussichten für die deutsche Wirtschaft haben sich unter . . . ... [weiterlesen]

Digitaler Euro: Rat der EU legt . . . ...

Der Rat der EU hat sich auf seine Verhandlungsposition zur . . . ... [weiterlesen]

Archiv