Autobesitzer scheitert mit Widerruf von Tesla-Online-Kauf

Kategorie: Steuern und Recht | 31. Juli 2025

Das LG Frankenthal (Pfalz) entschied im Urteilsfall, dass der Käufer nach mehr als einem Jahr kein Recht mehr hat, den Online-Vertrag zu widerrufen. Der Autoverkäufer habe von der gesetzlich vorgesehenen Musterbelehrung abweichen dürfen – diese sei lediglich ein Vorschlag für einen rechtssicheren Weg (Az. 4 O 114/24).

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Quelle: www.datev.de

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