Autokauf im Internet: Autokäufer muss sich auf Preisangabe der Online-Plattform verlassen können, ohne im Einzelnen das "Kleingedruckte" zu lesen

Kategorie: Recht | 24. Mai 2019

Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist. Dies entschied das OLG Köln (Az. 6 U 179/18).

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Quelle: www.datev.de

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