Autokauf im Internet: Autokäufer muss sich auf Preisangabe der Online-Plattform verlassen können, ohne im Einzelnen das "Kleingedruckte" zu lesen

Kategorie: Recht | 24. Mai 2019

Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist. Dies entschied das OLG Köln (Az. 6 U 179/18).

Weitere Informationen: Autokauf im Internet: Autokäufer muss sich auf Preisangabe der Online-Plattform verlassen können, ohne im Einzelnen das "Kleingedruckte" zu lesen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Niqab-Verbot für Fahrzeugführerin bestätigt . . .

Der VGH Hessen hat das Urteil des VG Darmstadt bestätigt, . . . ... [weiterlesen]

Verbraucherzentrale NRW beantragt einstweilige Verfügung gegen . . .

Mitte April hat Meta Platforms Ireland Limited (kurz: Meta) angekündigt, . . . ... [weiterlesen]

Archiv