Bad Liebenzell: Klage gegen Bürger-Rufauto teilweise erfolgreich

Kategorie: Recht | 2. November 2017

Das VG Karlsruhe hat die Stadt Bad Liebenzell verurteilt, den Betrieb des Bürger-Rufautos einzustellen, soweit er über Zubringer- und Abholdienste zum bzw. vom öffentlichen Linienverkehr hinausgeht (Az. 11 K 2695/15).

Weitere Informationen: Bad Liebenzell: Klage gegen Bürger-Rufauto teilweise erfolgreich

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick . . .

Mit dem Omnibus 1-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung der . . . ... [weiterlesen]

Phishing bei Reisebuchung: Kein Anspruch auf . . . ...

Lt. AG München besteht kein Schadensersatzanspruch einer Kundin gegen ihre . . . ... [weiterlesen]

Archiv