BAG zu Arbeitszeugnis: Zeugnis darf nicht wegen Änderungswünschen verschlechtert werden
Kategorie: Steuern und Recht | 26. September 2023
Verschlechtert ein Arbeitgeber das Zeugnis, weil die Arbeitnehmerin Änderungen daran verlangt hat, verstößt er gegen das Maßregelungsverbot. So das BAG (Az. 9 AZR 272/22).
Quelle: www.datev.de