Bahn verspätet – Flug verpasst – keine Entschädigung

Kategorie: Recht | 25. Mai 2018

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass Flugreisende keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung haben, wenn sie durch eine Zugverspätung zu spät zum Check In ihres Fluges kommen (Az. 32 C 1966/17).

Weitere Informationen: Bahn verspätet – Flug verpasst – keine Entschädigung

Quelle: www.datev.de

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