Baugenehmigung für Beachvolleyballanlage beinhaltet keine Nutzung zu Feier- und geselligen Veranstaltungen
Kategorie: Steuern und Recht | 9. September 2022
Der Klage von Anwohnern auf bauaufsichtliches Einschreiten des Landkreises Germersheim gegen die Nutzung einer genehmigten Beachvolleyballanlage zu Feier- und geselligen Veranstaltungen war erfolgreich. So entschied das VG Neustadt (Az.
Quelle: www.datev.de