Baum stürzt bei Unwetter auf parkendes Auto – wer haftet?

Kategorie: Steuern und Recht | 29. Januar 2024

Im Streit um Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf die Baumpflege wies das AG München die Klage einer Münchnerin, deren Pkw durch einen umgestürzten Baum einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt, auf Zahlung von 2.875 Euro gegen die Trägerin eines Parkhauses ab (Az. 113 C 18489/22).

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Quelle: www.datev.de

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