Baustopp für Windenergieanlagen bis zur Klärung der Störung einer militärischen Radaranlage

Kategorie: Recht | 7. März 2018

Laut OVG Rheinland-Pfalz dürfen drei Windenergieanlagen vorläufig nicht gebaut werden, bevor nicht im Hauptsacheverfahren geklärt ist, ob Störungen der von den Windrädern betroffenen militärischen Anlage durch das „Hängenbleiben“ von Radarstrahlen an den Rotorblättern verursacht wird (Az. 8 B 11970/17.OVG).

Weitere Informationen: Baustopp für Windenergieanlagen bis zur Klärung der Störung einer militärischen Radaranlage

Quelle: www.datev.de

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