Bayern zentralisiert die Veranlagung der Mindeststeuer

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Oktober 2024

Das Mindeststeuergesetz findet seit Anfang 2024 in Deutschland Anwendung. Die betroffenen Unternehmen sind danach verpflichtet, bis 30. Juni 2026 eine Mindeststeuer-Anmeldung bei dem für sie örtlich bzw. zentral zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierauf macht das BayLfSt aufmerksam.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden . . . ...

Um die Aktualität des Bestands an steuerlichen BMF-Schreiben zu gewährleisten, wird . . . ... [weiterlesen]

Zinsschranke (§ 4h Einkommensteuergesetz (EStG) – . . . ...

Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur Zinsschranke (§ 4h EStG; . . . ... [weiterlesen]

Archiv