Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen

Kategorie: Recht | 24. Juni 2020

Das VG Koblenz entschied, dass Beamte eine besondere Pflicht trifft, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen, andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden (Az. 5 K 137/20.KO).

Weitere Informationen: Beamte müssen Bezügemitteilungen gründlich prüfen

Quelle: www.datev.de

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