Beamte sind anlassbezogen zur Überprüfung von Besoldungsmitteilungen verpflichtet

Kategorie: Steuern und Recht | 6. Dezember 2024

Zu den Dienstpflichten eines Beamten zählt, Besoldungsmitteilungen bei wesentlichen Änderungen der dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Pflichtverletzungen sind jedoch nur bei Vorsatz disziplinarwürdig. So das BVerwG (Az. 2 C 3.24).

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Quelle: www.datev.de

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