Beantragung von Corona-Hilfen: Anmeldung per beA möglich

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Mai 2021

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als sog. prüfende Dritte für ihre Mandantschaft Corona-Neustarthilfe oder Überbrückungshilfe III beantragen, können sich an dem dafür bereitgestellten Portal des BMWi einmalig mit ihrer beA-Karte registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere Anmeldungen nutzen. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.

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Quelle: www.datev.de

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