Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024

Kategorie: Steuern und Recht | 25. Oktober 2022

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Das BMF-Schreiben definiert u. a. Anwendungsbereich und -zeitraum sowie Vereinfachungsregelungen (Az. III C 2 – S-7030 / 22 / 10016 :005).

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Quelle: www.datev.de

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