Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen in der Corona-Krise gilt ab sofort
Kategorie: Recht | 20. März 2020
Die EU-Kommission hat infolge des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie einen Befristeten Rahmen angenommen, der die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt, einen weiten Spielraum in den Beihilfevorschriften für gezielte Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft zu nutzen.
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Quelle: www.datev.de