Befristung – Eigenart der Arbeitsleistung – Schauspieler in einer Krimiserie
Kategorie: Recht | 31. August 2017
Laut BAG kann die Eigenart der Arbeitsleistung i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG die Befristung des Arbeitsvertrags einer Filmproduktionsgesellschaft mit einem Schauspieler sachlich rechtfertigen, der aufgrund einer Vielzahl von befristeten Arbeitsverträgen langjährig in derselben Rolle einer Krimiserie beschäftigt wurde (Az. 7 AZR 864/15, 7 AZR 440/16).
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Quelle: www.datev.de