Begriff der "politischen Weiterbildung" im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ist weit auszulegen
Kategorie: Recht | 9. August 2017
Laut LAG Baden-Württemberg ist der Begriff der „politischen Weiterbildung“ im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg weit auszulegen, sodass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Bildungsmaßnahme „Arbeitnehmer(innen) in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft“ haben (Az. 2 Sa 4/17).
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Quelle: www.datev.de