Bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils ist ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen

Kategorie: Steuern und Recht | 16. Januar 2023

Das FG Münster entschied, dass bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein Marktanpassungsabschlag vorzunehmen ist, der die niedrigere Verkehrsfähigkeit eines Miteigentumsanteils abbildet (Az. 3 K 1201/21 F).

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Quelle: www.datev.de

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