Bei Google Shopping Anzeigen muss der Preis einschließlich Umsatzsteuer eindeutig für die Kunden erkennbar sein
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Juni 2023
Der in einer Google Shopping Anzeige angegebene Preis für einen Bestandteil einer Photovoltaikanlage verstößt gegen das Gebot der Preisklarheit und Preiswahrheit, wenn nicht erkennbar ist, dass er 0 % Umsatzsteuer enthält und an welche Bedingungen dieser Umsatzsteuersatz geknüpft ist. So das OLG Schleswig-Holstein (Az. 6 W 9/23).
Quelle: www.datev.de