Bei positiver Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses muss Gemeinde den Jahresabschluss genehmigen

Kategorie: Recht | 19. März 2018

Die Gemeinde Lampaden ist zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 sowie zur Entlastung der damaligen Bürgermeister und Beigeordneten für die entsprechenden Jahre verpflichtet. So entschied das VG Trier (Az. 7 K 11079/17.TR).

Weitere Informationen: Bei positiver Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses muss Gemeinde den Jahresabschluss genehmigen

Quelle: www.datev.de

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