Beihilfe muss Barthaarentfernung bei Kosmetikerin nicht zahlen
Kategorie: Steuern und Recht | 2. März 2023
Das VG Berlin hat entschieden, dass eine Beamtin mit Transidentität keinen Anspruch hat auf Übernahme der bei einer Kosmetikerin entstandenen Kosten für eine Nadelepilation des Barts (Az. 36 K 75/20).
Quelle: www.datev.de