Beihilfefähigkeit ärztlich verordneter empfängnisverhütender Mittel zur Behandlung einer Krankheit
Kategorie: Recht | 29. Juni 2020
Kontrazeptiva, deren arzneimittelrechtliche Zulassung auf die Empfängnisverhütung beschränkt ist, können nach der Sächsischen Beihilfeverordnung beihilfefähig sein, wenn sie aus Anlass einer Krankheit verordnet werden. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 4.19).
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Quelle: www.datev.de